Ein Großteil unseres Strom- und Gaspreises setzt sich aus durch uns nicht beeinflussbare Kosten zusammen. Beispielsweise aus Steuern, Umlagen, Abgaben und gesetzlich geregelten Netznutzungsentgelten. Die übrigen Preisbestandteile fließen an die SWK. Hiervon bezieht sich der größte Teil auf den Energieeinkauf.
Damit wird die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Zahlung der Netzentgelte finanziert. So möchte die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie auch in einem anspruchsvollen Marktumfeld stärken. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die in einem besonders hohen Maß von der Integration von Erneuerbaren-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich für die hierfür entstandenen Mehrkosten erhalten. Ab 2023 ist hier die Wasserstoffumlage (ehemals §118 Abs. 6 EnWG) enthalten, sie wird nicht separat ausgewiesen. 2023 liegt die Umlage bei 0,417 ct/kWh netto. 2024 liegt sie bei 0,643 ct/kWh netto. 2025 steigt der Wert auf 1,558 Cent/kWh.
Die KWKG-Umlage dient der Förderung von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dieser Technik kann die bei der Energiegewinnung entstehende Wärme effizient genutzt werden. 2023 beträgt die KWKG-Umlage 0,357 ct/kWh netto, 2024 0,275 ct/kWh. 2025 steigt sie auf 0,277 Cent/kWh.
Die Offshore-Umlage nach §12 EnFG dient dem beschleunigten Ausbau der Windenergie auf hoher See. Sie beträgt im Jahr 2023 0,591 ct/kWh netto und 2024 0,656 ct/kWh netto. 2025 steigt sie auf 0,816 Cent/kWh.
Ziel dieser Steuer ist die Senkung des Energieverbrauchs. Sie hielt mit der ökologischen Steuerreform 1999 Einzug und liegt auch 2025 unverändert bei 2,050 ct/kWh netto.
Die Gebühren für die Durchleitung des Stroms sind staatlich reguliert und variieren von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Sie wird vom Netzbetreiber an Städte und Gemeinden entrichtet, um öffentliche Verkehrswege nutzen zu dürfen. Ihre Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
Auf alle Abgaben und Steuern fällt zusätzlich die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Für den Zeitraum 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 gilt für Erdgaslieferung ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Ab 1.4.2024 stieg der Umsatzsteuersatz wieder auf 19%. Nähere Informationen zu Art und Inhalt dieser Bestandteile sind unter swk.de/privatkunden/service/fragen-und-antworten oder für Strom auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de und für Gas unter www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen zu finden.
Stand: 23.5.2025
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